Reichthal tritt uns in seiner ersten urkundlichen Erwähnung vom 6. Mai
1294 als "Richental stat unde hus" entgegen. Der von Anfang an ausschließlich
deutsche Name, den die Polen nur in "Rychtal" zu ändern vermocht haben,
bezeugt allein schon seinen deutschen Charakter. 1386 wurde Reichthal abermals zu deutschem
Recht, wie es Neisse hatte, gegründet. Die Pfarrkirche zeigt in ihrer ursprüngli-chen
Anlage deutsch-gotische Formen.
Von dem Gebiet um Reichthal (Bandlowitz) wissen wir bereits aus der Zeit vor der Stadtgründung,
daß es von Heinrich I. 1222 dem Deutschen Orden übergeben wurde. Die Aussetzungsurkunde
trägt das Datum vom 19. Juni 1233. Hermann Balk, der Prokurator des Deutschen
Ordens, verleiht das Gebiet dem Egidius, Kapellan von Namslau, um auch Deutsche anzusiedeln.
Er behält die Scholtisei, den dritten Pfennig vom Gericht, freie Mühlen,
Schenken, Fischereien und sonstige Einkünfte, sowie jede 5. Hufe zehnt- und zinsfrei.
Die Kolonisten erhalten 10 Freijahre, sofern sie nicht urbar gemachtes Land übernehmen.
Nachher zahlen sie von je zwei kleinen Hufen jährlich einen Vierdung Silber (1/4
Silbermark) und den vollen Feldzehnten. Höfe und Hürden sind zins- und zehntfrei.
1251 kommt die Ansiedlung in den Besitz von Bischof Thomas und spielt im Kirchenstreit
eine bedeutende Rolle. In den Lehnsurkunden erscheint sie als ein bedeutender Ort,
als civitas (Stadt). Der Einfall Boleslaus, Herzog von Krakau, verwüstet 1271
dieses Gebiet so, daß es sich nicht mehr erholen kann. Herzog Heinrich IV. gibt
in seinem Testament auf dem Sterbebett am 23. Juni 1290 dieses Gebiet an Bischof Thomas
zurück. Einige Jahre später entsteht die jetzige Stadt Reichthal.
Droschkau oder Giersdorf (Gerhardi villa) wird im Gründungsbuch des Bistums Breslau
vom Jahre 1305 mit einem Zehnten von 10 Mark aufgeführt. Sein deutscher Name Giersdorf
bezeichnet seine Aussetzung zu deutschem Recht. Die dortige Pfarrkirche besitzt ferner
eine Widemut, also ebenfalls ein Beweis für die deutsche Gründung
im Mittelalter; überdies war bei der Einführung der Reformation eine Kirche
am Orte bereits vorhanden.
Dörnberg ist eine spätere Gründung des Bischofs von Breslau; die Benennung
mit einem deutschen Namen weist auf die Absicht des Gründers hin: Der Name soll
an den General Friedrichs des Großen gleichen Namens erinnern.
Skorischau war von Anfang an (bereits 1223) der Mittelpunkt der Verwaltung des
bischöflichen Grundbesitzes im Kreise Namslau und als solcher befestigt, am 14.
März 1249 von Heinrich von Hoinstein, dem Untermeister des Deutschen Ordens, gegen
den Zehnten des Ordensgutes Woischwitz an Bischof Thomas von Breslau abgetreten. Am
12. Mai 1271 wurde das bischöfliche Dorf von den Polen verwüstet.
Sgorsellitz gehörte 1305 zu dem Gebiete von Bandlowitz, das damals eine
Kirche hatte und zu deutschem Rechte ausgetan war. Es wurde bereits 1233 zu Ansiedlung
für Deutsche bestimmt (siehe Reichthal).
Schadegur wird 1256 von Herzog Heinrich von Schlesien in einer Urkunde erwähnt.
Das Gründungsbuch des Bistums Breslau vom Jahre 1305 erwähnt ausdrücklich
den Schultheißen und die Kirche mit Widemut, sowie den Geldzehnten. Die Aussetzung
zu deutschem Recht war also bereits vor 1305 erfolgt.
Butschkau erwarb 1256 Bischof Thomas I. von Breslau. Herzog Heinrich II. verkündet
später, daß vor ihm Bischof Thomas ein Gut eingetauscht habe, und zwar von
dem Ritter Goslaus und dessen Neffen, das an Proschau, Schadegur, Hennersdorf und drei
andere Dörfer grenzt. Dieses Landgut hatten sich Goslaus1 Väter seinerzeit
von Heinrich I. erdient und gegen Guhrau eingetauscht. Als Unterzeichner der Urkunde
nennt sich u. a. ein Lorenz, der das Gut umschritten hat. Das Gründungsbuch des
Bistums Breslau nennt 1305 dort den Schultheißen und die Kirche mit Widemut;
demnach ist die Aussetzung zu deutschem Recht bereits vor 1305 geschehen.
Herzberg ist eine vom Bischof von Breslau im Jahre 1770 mit 21 neu erbauten
Stellen errichtete Kolonie. Der Name weist auf den preußischen Staatsminister
Graf Herzberg hin.
Proschau gehörte bereits 1245 zu den Besitzungen des Bistums Breslau. Bischof
Thomas I. von Breslau verleiht am 25. Februar 1251 mit Zustimmung seines Kapitels seinem
Ritter Goslaus (siehe Butschkau) dieses Dorf zur Aussetzung nach deutschem Recht, wie
die umliegenden Dörfer. Der Ritter erhält von den über 50 Hufen des
Dorfes 10 Freihufen, das übrige reserviert sich der Bischof. Der Letztere gibt
dann mit Zustimmung des Ritters von jenen 10 Freihufen vier an den bischöflichen
Prokurator und Kanonikus, Leonard Goslaus erhält das Recht, eine Schenke und eine
Mühle zu errichten sowie den dritten Teil des Schulzengerichts. Die Kolonisten
haben nach 8 Freijahren von der Hufe einen halben Vierdung Silber zu entrichten und
den vollen Zehnten. 1305 wird das Dorf mit Kirche und einem Schultheißen im Gründungsbuch
des Bistums Breslau aufgeführt.
Kreuzendorf war, wie sein deutscher Name schon beweist, eine Gründung der
"Kreuzherren" vom Deut-schen Ritterorden. Heinrich II., Herzog von Schlesien,
erlaubt unter dem 26. Dezember 1239 dem Abt von St. Vinzenz in Breslau, dieses Dorf
zu deutschem Recht auszusetzen, unter Gewährung der damit verbundenen Befreiungen,
insbesondere von der Aufnahme und Verpflegung der Biber-und anderen Jäger. Außer
Kapitelsachen soll der Abt auch das Gericht haben sowie den dritten Pfennig. Nach
Ablauf der Freijahre entrichtet jeder Kol onist von seinem Ackerstück ein Marktmaß
Weizen und eines an Hafer, das sie an den herzoglichen Hof bei Namslau zu liefern haben.
1271 wurde der Ort von den Polen zerstört, die dortige Kirche von ihnen ausgeplündert
und sogar die Kirchengeräte wegge-nommen.
Anmerkung:
Dörnberg und Herzberg sind nach Walter Kuhn "Beiträge zur schlesischen
Siedlungsgeschichteg, in Selelesia, Folge 8 friderizianische Kolonien
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