Groß Marchwitz / Smarchowice Wielkie
ist ein Vorort von Namslau (Namyslòw), das etwa 3 km östlich von Namslau liegt.
Marchwitz ist ein Ortsname, der sich mehrfach im Kreis Namslau findet (Windisch- Deutsch-,
Groß-, Neu Marchwitz).
Eine unbekannte Quelle liefert die historische Entwicklung des Ortsnamen: Die erste
Erwähnung Smarchow (Datum unbekannt),
1294 Smarchowit 1374 Smarkewitz. Der Ortsname setzt sich aus den beiden Wörtern
Smarch bzw. Smark und der Endung -witz (pol. -wice) zusammen.
Wie Smardt im Kreise Kreuzburg, Schmarse im Kreise Oels, geht Smarch bzw. Smark auf
das polnische Smardz (Smard, Smerd, Smurd) = Smarde zurück. Die Endung -witz hat
den Ursprung im lateinischen Wort vicius gleichbedeutend mit Besitzung, Gut, Landgut,
Quartier, Stadtviertel, Straße, Dorf, Ort. Daraus folgt die unmittelbare Bedeutung:
Smarchowitz = Der Ort der Smarden.
Die Bezeichnung Smarde war in Polen, Russland und in der Lausitz im frühen Mittelalter
für freie Bauern gebräuchlich, die nur dem Fürsten untergeordnet waren.
Diese Bauern lebten und wohnten ähnlich wie die Handwerker in besonderen Dörfern
zusammen. In diesen Dörfern lebten aber auch, wie Urkunden belegen Leibeigene
und Hörige, die zu den niedersten Dienstleistungen herangezogen wurden.
Im Kreis Namslau sind gleich drei Ort, die den Ortsnamen Marchwitz tragen. Groß
Marchwitz (früher Polnisch Marchwitz), Deutsch Marchwitz und Windisch Marchwitz.
Den Beinamen polnisch, deutsch, windisch verdanken die Orte vermutlich ihren Gründern.
So ist z. B. bekannt, dass Windisch-Marchwitz seinen Namen wendischen (Sorbischen/Tschechischen)
Ansiedlern verdankt, die um 1400 einen Teil des Dorfes "Spremberg" genannt
haben.
Wenn diese Annahme richtig ist, so ist vermutlich Polnisch Marchwitz neben Windisch
Marchwitz, das Älteste der drei Marchwitz-Dörfer, da der Kreis Namslau, historisch
folgender Herschafft unterworfen war: ehemals mährischer, dann zum piastischen
Polen, anschließend zu Böhmen, zum Heiligen Römischen Reich, zu habsburgischen
Österreich, zu Preußen, zu Deutschland gehörte. Heute gehört der
Kreis Namslau zu Polen.
Unter der deutschen Herrschaft erhielt der Ortsname vermutlich die "eingedeutschte"
Form Marckwitz bzw. einige Jahrzehnte
später seine ursprüngliche Form Marchwitz.
Die deutsche Ableitung "Marck" bzw. "March" bedeutet hier Gemarkung
oder Mark. Darunter versteht man den gesamten Wirtschafts- und Rechtsbereich einer
Siedlung mit sämtlichen Häusern und Höfen, dem Ackerland, den Wiesen
und den Weiden, Plätzen, Wegen und Brücken, dem Wald, der Heide, dem Ödland
und dem Gewässer.
Die Grenzen der Gemarkung wurden, falls nicht bestimmte Höhenzüge oder Flüsse
zur Verfügung standen, durch Grenzsteine und markierte Bäume kenntlich gemacht.
Die Grenze und die Grenzzeichen galten als unverletzlich, und Grenzfrevel wurde hart
bestraft.
Die Umbenennung von Polnisch Marchwitz zu Groß Marchwitz erfolgte im Jahre 1898.
Die Hintergründe waren hier wohl die Gleichen wie bei der Umbenennung von Polnisch
Wartenberg in Groß Wartenberg, dass nahezu in der Gleichen Zeit umbenannt wurde:
"... die seit Ende des 17. Jahrhunderts im postalischen
Interesse üblich gewordene
Bezeichnung unserer Stadt mit "Polnisch" Wartenberg, durch welche sie bei
Fremden
in ein falsches, wenig günstiges Licht gekommen war, abzuschaffen."
Nach 1945 erfolgte die letzte Umbenennung von Groß Marchwitz in Smarchowice Wielkie.
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Der innere Anschluss
der schlesischen Piasten an den deutschen Westen wurde durch Heiraten mit deutschen Fürstentöchtern gestärkt,
so durch Heinrichs I. (1202-38) Ehe
mit Hedwig von Andechs, die, 1267 heilig
gesprochen, als Landespatronin bis heute verehrt wird. Stärker als zuvor wurde
durch Heinrich I. die Ansiedlung deutscher Bauern, Handwerker,
Kaufleute und Bergknappen, die in der Mehrzahl aus dem thüringisch-obersächsischen
Raum kamen, von den Landesherren gefördert. Die Grundherren warben sie aus wirtschaftlichen
Gründen an, und die Weiterentwicklung der schlesischen Kulturlandschaft geschah
ohne Rechtsbrüche. Waldhufen- und Straßendörfer waren die typische
bäuerliche Siedlungsform.
In den Straßendörfer befinden sich die Hofstätten im Abstand von ungefähr
100 m ein- oder doppelzeilig an einer Straße aufgereiht. Die dazugehörigen
Felder sind jedoch in der ganzen Gemarkung verstreut, was den Flurzwang zur Folge hat.
Straßendörfer wurden im 11. - 13. Jh. besonders in Ost- und Ostmitteldeutschland
angelegt.
Rings um das Dorf erstreckte sich das Ackerland, das in große Feldblöcke,
Gewanne genannt, eingeteilt wurde. Diese Blöcke waren wiederum in kleine Streifen
oder Parzellen untergliedert. Jeder Bauer des Dorfes besaß ein oder mehrere Parzellen
in jedem Block, zu denen jedoch im Allgemeinen keine Feldwege führten. Man konnte
sein Stückchen Land nur über die Felder der Nachbarn hinweg erreichen. So
musste für alle Bauern eines Dorfes durch eine strenge Flurordnung (Flurzwang)
die Zeit des Säens und des Erntens genau festgelegt werden. Nach der Ernte wurde
das gesamte Ackerland als gemeinsame Stoppelwiese für das Dorfvieh benutzt. Und
wehe dem Bauern, der den angesetzten Erntetermin versäumt hatte. Er konnte nur
zusehen, wie das aufgetriebene Vieh sein nicht geerntetes Getreide zertrampelte und
auffraß. Zwischen den Ackerflächen lagen z.T. noch an den Flüssen und
Bächen Wiesenländer, die von den einzelnen Hofbauern individuell bewirtschaftet
werden durften.
Jenseits dieses Acker- und Wiesengürtels erstreckte sich die Allmende oder gemeine
Mark, die von den Bauern gemeinschaftlich genutzt wurde. Im Mittelalter galt die Regel,
dass man, je größer der Hof war, umso mehr Allmendnutzungsrechte besaß.
Zur Allmende zählten die Wälder, Wiesen, Heideflächen, Moor- und Wassergebiete.
Die Allmendnutzung war damals sehr vielfältig. Der Wald z.B. war nicht nur zur
Gewinnung von Bauholz und Brennholz wichtig. Aus ihm wurden auch Beeren und Pilze zur
Erweiterung des Speiseplans gesammelt. Im Herbst trieb man die Schweine unter der Aufsicht
eines Dorfhirten zur Eichelmast in die Wälder. Im Winter sammelte man hier Laub
als Streu für die Viehställe. Honig gewann man durch die Waldbienenzucht.
Ursprünglich waren den Bauern in der Allmende auch das Jagen und Fischen erlaubt.
Aber im Laufe des Mittelalters wurden der ländlichen Bevölkerung diese Rechte
durch die Grundherren genommen.
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