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Beschreibung des Brauurbars |
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Wir Joseph von Gottes Gnaden erwählter
Römischer Kaiser für alle Zeiten, Mehrer des Reiches in Germanien, Ungarn,
Böhmen, Dalmatien, Kroatien und Siovenien. König, Erzherzog zu Österreich,
Markgraf zu Mähren, Herzog zu Luxemburg und Schlesien und Markgraf zu Lausitz,
bekennen mit diesem Brief öffentlich vor jedermann was einst Unser Hochgeehrtester
Herr Vater Leopold 1. in glorreichem Angedenken unseren treugehorsamen |
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Ständen, unseres Erbfürstentums Breslau und zugehörigen Ortschaften Neumarkt und Namslau, besonders aber denjenigen, welche nach Anordnung des bekannten allergnädigsten Beschlusses von Lauenburg, vom zehnten (10.) Juni 1701 entweder keine rechtliche Braugenehmigung hatten oder nicht dazu ausersehen waren, noch die gegenwärtigen , ordentlichen Sonderrechte besitzen, und welche während Kaiser Rudolf II. glorwürdiger Herrschaft ergangene Patente, und die darüber erfolgten Erklärungen nicht vorzeigen können, und |
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dennoch das Braurecht erlangen möchten,durch
unser Königliches Amt in besagtem Fürstentum Breslau, wird mit dieser allergnädigsten
Verfügung veranlaßt, daß oben erwähnte treugehorsame Stände,
deren Güter und Dörfer im Bereich der Königlichen Städte liegen,
zum Erwerb dieses Braurechts, bei unserer eigens hierzu eingesetzten Kommission, wozu
Unser Königliches Breslauisches Amt mit Einbeziehung eines Mitgliedes der Hofkammer
von Unserer Königlichen Schlesischen Kammer |
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allergnädigst ernannt wurde, erwerben können . Wenn nun diese Kaiserliche und Königliche Gnade von unseren treugehorsamen Ständen in erwähnter Umgebung Namslaus samt und sonders mit alleruntertänigstem Dank auf- und angenommen wurde, wird auch von uns gewählte besonders hierzu fähige Kaiserliche, |
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Königliche und Landesfürstliche
Gesellschaft mit unserer allergnädigsten Genehmigung die festgelegte Überlassungssumme
bestätigen, und zwar |
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Kottulinsky, |
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Eleonora Wabin, geborene von Stabin, auf
vierzehnhundert Gulden, Eckersdorf, Neu Vorwerk und Pinzberg, Hans Adam Freiherr von
Posadowsky und Postelwitz, auf fünfhundert Gulden, |
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neunhundert Gulden. Droske, Gottfried Ernst
von Siegrodt, auf hundert Gulden, Sterzendorf und halb Steinersdorf, Conrad Wentzl
Freyherr von Sauerma,auf fünfhundert Gulden, Nassadel, Wentzl von Salisch, auf
dreihundert, Hönnigern und Saabe, Hanß Moritz von Prittwitz,auf fünfhundertfunfzig
Gulden , - und Dammer, gedachter Hanß Moritz von Prittwitz im Namen des Vormundes
der Prittwitzschen Dammerschen Mündel, auf siebenhundert Gulden. |
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Da diese Kaufsumme, mit den erforderlichen
Unterschriften richtig und bar abgeführt und bezahltwurde, haben Wir dieses alleruntertänigst
eingereichte Dokument allergnädigst anerkannt. |
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öffentlichen Verkauf des gebrauten Bieres, |
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und Niederschlesien. Wir meinen, setzen, ordnen und wollen, dass
diese unsere treugehorsamen - Namslauischen Stände und deren Nachfolger von nun
an bis in ewige Zeiten das Recht haben sollen, das Brauurbar samt der Brauwirtschaft
mit dem freien Brauen, Mälzen, Dörren, Zuschütten und Schänken,
Verkaufen und Ausschroten mit allen Rechten auf genannten Gütern und Dörfern
geruhsam, frei, sicher und ohne Einbußen und Behinderungen zu genießen |
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Und Wir gebieten deshalb allen und jeden unserer nachgesetzten Obrigkeiten, Einwohnern und Untertanen wes Würde, Stands, Amts oder Wesens sie in unserem Erbherzogtum Ober- und Niederschlesien sind, insbesondere aber unserem Königlichen Amt unseres Erbfurstentums Breslau und dem Hauptmann unserer Namslauischen Ortschaft, jetzt und künftig hiermit, daß diese unsere geachteten Stände eben erwähnten Gebietes Namslau und deren Nachfolger, dieses über benannte Güter und Dörfer allergnädigst verliehene Recht, gebührend |
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schützen, schirmen, und dabei verbleiben
lassen, es nicht anfechten oder sich beschweren, auch anderen solches nicht gestatten,
auf keinerlei Weise und Weg, wenn einem jeden lieb sei, unsere schwere Strafe und Ungnade
zu vermeiden, jedoch ansonsten Uns und Unseren Nachkommen in unseren Landesfürstlichen
Diensten, und sonstigen Rechten ohne Minderung, Nachteil und Schaden dienen. |
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-"Gegeben in unserer Stadt Wien am sechsten
Monatstag August nach CHRISTI |
Anlage zum Brauurbar |
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Dem Namslauer Kreise gehörig,
zur Aufbewahrung im Familien-Archiv übergeben an Herrn Baron von Sauerma auf Sterzendorf. Stempel |
Die Familie von Sauerma aus Sterzendorf hat das Brauurbar bei der Flucht 1945 gerettet und es den Namslauer Heimatfreunden in Euskirchen überlassen. |
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Diese Urkunde aus dem Jahr 1709 wurde nach 300 Jahren, im März 2009, in Schrift und Sprache in heute verständliche Form gebracht von Klaus Bröder und Christa Ulke |